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Französischer Balkon Edelstahl

Französische Balkone aus Edelstahl

Solide, zeitlos, unverzichtbar 

 

Ein Französischer Balkon ist eine Absturzsicherung für bodentiefe Fenster und somit ein wesentliches Bauteil, was der Landesbauordnung (LBO) und baurechtlichen Bestimmungen nach DIN 18065 entsprechen muss. Die Herstellung darf somit nur von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Als Metallbaumeister habe ich alle Qualifikationen und fertige genau nach diesen Bestimmungen.  

 

Die Herstellung meiner französischen Balkone erfolgt komplett in Handarbeit. Zierelemente und Sonderbauteile der Fertigung werden ebenfalls von mir angefertigt. So kann ich fexibel auf individuelle Kundenwünsche eingehen und habe immer Einfluss auf die Verarbeitungsqualität. Die Technologie meiner Fertigung ist darauf ausgerichtet, dass alle Einzelteile miteinander verschweißt werden. 

 

Das Ergebnis - ein solides Bauteil, luftdicht verschweißt und montagefertig. Warum luftdicht verschweißt?  Es kann keine Feuchtigkeit ins Profil eindringen. Ein wichtiges Qualitätsmerkmale meiner Produkte. 

 

 

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Warum einen französischen Balkon von Edelstahldesign? 

  • Luftdicht geschlossene Schweißkonstruktionen (Vakuum Effekt)

  • Maßanfertigung aller Modelle, in allen Größen

  • Montagevarianten in verschiedenen Ausführungen

  • Geländer sind einteilig und montagefertig (kein Bausatz!)

  • perfekt für die Selbstmontage geeignet

  • Fenstergitter, französische Balkone und Balkongeländer sind untereinander kombinierbar

  • Garantie auf Lebenszeit auf alle Edelstahldesign Produkte

Was ist ein französischer Balkon

Wie schon der Name sagt, kommt der französische Balkon ursprünglich aus Frankreich. Mit einem herkömmlichen Balkon hat der französische Balkon nicht viel zu tun. Er wird an der Außenseite eines bodentiefen Fensters oder an einer Außentür angebracht und dient in erster Linie als Absturzsicherung.

 

Ob das französische Balkongeländer ursprünglich eine Erfindung des französischen Adels gewesen ist, der sich an der Fensterfront in ganzer Gestalt präsentieren wollte oder ob es sich schlichtweg um eine baurechtliche Notlösung handelte, bleibt bis heute wohl umstritten. Fest steht jedoch: Wenn heutzutage der Anbau eines richtigen Balkons aus baurechtlichen Gründen nicht möglich ist, jedoch ein maximaler Lichteinfall gewünscht wird, stellt das „Pariser Fenster“, wie der französische Balkon auch genannt wird, meist den Kompromiss der Wahl dar.

 

Zugegeben, für ein ausgiebiges Sonnenbad ist der französische Balkon zu klein. Doch einmal begrünt, lässt sich das bodentiefe Fenster im Zimmer zur gemütlichen Lese-, Sitz- oder Essecke mit Ausblick umfunktionieren. Platzieren Sie einfach einen gemütlichen Sessel, ein großes Sitzkissen oder einen kleinen Klapptisch mit Stühlen vor das Fenster und genießen Sie einen Kaffee oder ein Glas Wein im Sommer bei geöffneter Balkontür und an lauen Abenden mit stimmungsvoller Lichterketten Beleuchtung rund um das Geländer des französischen Balkons.

 

Welche Bauvorschriften müssen beachtet werden?

Das Baurecht der einzelnen Bundesländer regelt sehr genau, welche Maße französische Balkone haben müssen. Auch die Absturzhöhe spielt dabei eine Rolle. Dabei handelt es sich um die Höhendifferenz zwischen dem Geländer und der nächst tiefer liegenden Fläche, deren Tragkraft und Fläche selbst bei einem Absturz ausreichen muss, um die stürzenden Personen ohne Schäden aufzufangen. Bei der Planung ist also nicht nur wichtig, dass die unterschiedlichen Materialien beachtet werden. Auch die Auflagen der Landesbauverordnung spielen eine große Rolle. Das Geländer gehört hier zu den filigranen Bauteilen, welches aus den verschiedensten Materialien hergestellt ist. Die Brüstung hingegen stellt ein massives Bauteil dar und muss zwingend den Vorschriften entsprechen.

 

Selbstverständlich müssen französische Balkone gewissen baurechtlichen Bestimmungen entsprechen. Nach DIN EN 1991-1-1 Geländer müssen neben dem Eigengewicht des Geländers noch Horizontal- und Vertikallasten angenommen werden, die durch Wind, Personen oder Auflehnen entstehen. Für Wohnungen und Büros gilt eine Belastung von 0,5 kN/m (entspricht rd. 50 kg je Meter Geländer). Für die Geländer in unserem Online-Shop braucht man keine statischen Berechnungen erstellen, eine Typenstatik wurde bereits erstellt. Da das Versagen einer Bauteilverbindung am Geländer zu einer Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder zu erheblich wirtschaftlichen Folgen führen kann, sollten Geländer grundsätzlich nach Zulassung bemessen und befestigt werden.

 

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